Ein Streit in der Familie oder ein Nachbarschaftsstreit gehört heute schon fast zu einem Allgemeinbild. Nicht selten werden daraus Gerichtsverfahren, die letztendlich das Problem nicht lösen, dennoch aber ein empfindliches Loch in die Kasse reißen. Nicht selten empfinden die Prozessbeteiligten das Urteil als ungerecht und mindestens einer der Beteiligten sieht sich als Verlierer. Somit stellt sich die Frage, wie man in Zukunft miteinander umgehen soll, denn im Grunde wurde kein Streit gelöst, sondern beurteilt. In vielen Fällen wäre eine Mediation die bessere Alternative, denn hier geht es um das Verhandeln, nicht um das Streiten.
Was versteht man unter einer Mediation?
In einem Mediationsverfahren lassen sich Probleme und Konflikte in den meisten Fällen außergerichtlich klären. Der Mediator erscheint weder in einer schwarzen Robe, noch fällt er ein Urteil. Es ist ein spezialisierter Dienstleister, der den Parteien Hilfe zur einvernehmlichen Streitbeilegung anbietet. Anders als bei Prozessen vor Gericht, wo sich die streitenden Parteien nicht selten unversöhnlich gegenübersitzen und die Anwälte für ihre Mandanten das bestmögliche herauszuschlagen versuchen, bietet das Mediationsverfahren weitaus mehr Gestaltungsspielraum. Allerdings müssen beide Seiten die einvernehmliche Streitbeilegung auch wirklich wollen und im Mediationsverfahren aktiv mitarbeiten. Die Aufgabe des Mediators ist es, die Streitparteien bei der Aufarbeitung des Konfliktes und der Streitbeilegung zu unterstützen. Nicht selten sind die Parteien selbst überrascht, zu welchen positiven Ergebnissen es hier kommen kann.
Eine Mediation ist nicht vergleichbar mit einem Gerichtsprozess.
Im Gegensatz zu einem Richter verfügen Mediatoren über keine Kompetenz in der rechtlichen Beurteilung von Streitigkeiten. Ein Mediator unterbreitet auch keine direkten Vorschläge zu einer Lösung. Jedoch und darauf kommt es an, wird er durch geschickte Anregungen oder Fragen die Streitenden selbst in die Lage versetzen, Sichtweisen zu ändern, Einsichten zu zeigen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Für die Streitparteien können sich dadurch viele Vorteile ergeben: So entscheidet zum Beispiel bei einer Forderungsklage vor Gericht der Richter, ob der Beklagte zahlen muss oder nicht. Nicht selten kommt es zu einem Vergleich, bei dem der Kläger selten die Summe zugesprochen bekommt, die er einklagte. Berücksichtigt man dann auch die Anwalts- und Gerichtskosten, hat sich die Klage aus zwei Gründen nicht gelohnt: Weder konnte die Forderung komplett beigetrieben werden, noch ist der Konflikt gelöst. Im Rahmen einer Mediation hätte es mehr Gestaltungsspielraum gegeben. Sei es eine Abschlagszahlung, eine Ratenzahlung oder eine ganz andere Lösung, die für alle Beteiligten tragbar ist. Zudem ist jeder Gerichtsprozess eine Belastung für beide Parteien, da er nicht nur Geld, sondern auch Nerven und Zeit kostet.
Das Ergebnis bei einem Gerichtsverfahren liegt kaum in den Händen der Streitparteien und über den Ausgang entscheiden immer andere. Bei einer Mediation liegen die Entscheidungen grundsätzlich bei den Streitenden. Daher ist eine Grundvoraussetzung für das Mediationsgeschehen die Bereitschaft der Streitparteien, sich an einen Tisch zu setzen, um zu verhandeln. An diesem Tisch müssen die Streitparteien anders als vor Gericht, wo sie sich zum Teil wie „Streithähne“ gegenübersitzen, mitarbeiten. Der Mediator ist hier nicht die verantwortlich für die Konfliktlösung. Mit der Unterstützung durch Mediatoren finden die Streitparteien selbst zu einer Konfliktlösung. In nicht seltenen Fällen sind die Streitparteien selbst überrascht, welche Ergebnisse sich auf diesem Wege erzielen lassen.
Viele Streitigkeiten mögen aus Sicht der Streitenden gravierend sein, erweisen sich aber im Mediationsverfahren dann als so banal, dass sich ein Prozess vor Gericht gar nicht gelohnt hätte. Denken wir an den Strauch, welcher beim Nachbarn über dem Gartenzaun hängt oder die Hühner des Nachbarn, die zu laut gackern. Derartige Konflikte sind in einem Mediationsverfahren ziemlich schnell befriedet.
Bei den Mediatoren handelt es sich um speziell für die außergerichtliche Streitbeilegung ausgebildete Personen. Sie kommen oft aus den Berufsfeldern der Psychologen, Richter und Rechtsanwälte. Viele von ihnen sind in Fachverbänden organisiert. Es ist aber keine Pflicht, einem Verband anzugehören.
Wo kommt die Aufgabe der Mediatoren zum Tragen?
Es kann der Kampf um das Sorgerecht des Kindes sein, Erbstreitigkeiten, Familienstreitigkeiten, Ärger mit lärmenden Nachbarn, die Katze, die ohne zu fragen permanent über das Nachbargrundstück läuft und vieles mehr. Es können aber Baustreitigkeiten, Konflikte am Arbeitsplatz oder Streitigkeiten im wirtschaftlichen Kontext sein.
Eine Mediaton kann sich auch nach einem Gerichtsverfahren lohnen, wenn Kläger und Beklagte auf der persönlichen Ebene weiterhin miteinander arbeiten müssen. Insbesondere bei familiären Konflikten, wie Erbschaft, Trennung oder Sorgerecht kann dies dem Konflikt eine positive Wendung geben. Schließlich sind die Dinge auf der juristischen Ebene geklärt und man kann sich nun auf der persönlichen Ebene wieder näherzukommen versuchen.
Selten wird bei Gerichtsverhandlungen gefragt, was die andere Partei wirklich will. Aber gerade das Interesse hinter dem Konflikt eröffnet völlig neue Handlungsoptionen und Spielräume. Seinem Gegenüber sollte man nicht nur erklären „was man will“, sondern „warum man es möchte“. Dabei ist es nicht uninteressant, weshalb „er will, was er will“. Auf dieser Basis wird ein Mediationsverfahren am ehesten zu einem gemeinsamen oder ausgleichendem Interesse führen. Eben dies ist am Ende die Grundlage für ein Erreichen kompatibler Positionen. In Zusammenarbeit mit dem Mediator finden beide Parteien heraus, was dem Einen viel wert ist und dem Anderen aber nichts kostet und umgekehrt.
Albert Einstein sagte einmal: „Manchmal zahlt man für Dinge den höchsten Preis, die man umsonst haben könnte“.
Warum lohnt sich die Mediation?
Grundsätzlich lassen sich die meisten Konflikte im Mediationsverfahren lösen. Dies nicht nur nachhaltiger, preiswerter und schneller, sondern auch im gegenseitigen Einvernehmen. Dies ist ein großer Vorteil der Mediation gegenüber einem langwierigen Gerichtsprozess. Das wissen auch die Berufsrichter. In Zivilverfahren ergreifen Sie gern die Möglichkeit, nach der Klageeinreichung zu prüfen, ob der Streitfall für die Hinzuziehung eines Mediators geeignet wäre. Die Streitparteien können dann entscheiden, ob sie sich auch ohne Gerichtsverfahren eventuell einigen wollen. Als Mediator fungiert dann ein zweiter Richter, welcher mit dem Streitfall vorher nichts zu tun hatte. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die gerichtsnahe Praxis über einen Mediator ein Erfolgsmodell ist. So werden alleine in Bremen etwa 120 Fälle jährlich an Schlichter weitergegeben. Auch die Erfolgsquote kann sich sehen lassen. Sie liegt zwischen 65 und 70 Prozent.
Mit dem Mediationsgesetz von 2008 sollte die Mediation als Alternative zu einem gerichtlichen Rechtsstreit gestärkt werden. Festgeschrieben wurden in der Regelung zum Beispiel die Vertraulichkeit des Verfahrens als auch die Standards für die Ausbildung der Mediatoren. Hauptsächlich ging es der Bundesregierung um einen Wandel im Bereich der Streitkultur, weil dadurch die Handlungsmöglichkeiten sich streitender Menschen ausgeweitet werden. Auseinandersetzungen mit einem geringen Streitwert lassen sich so wesentlich leichter lösen. Verhandeln statt streiten, also die einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren wird in Zukunft zum Alltag gehören.